Infos über den Soffin

Die Nachdenkseiten machen auf einen Artikel im Manager-Magazin aufmerksam, der die restriktive Informationspolitik des „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)“ gegenüber dem parlamentarischen Leitungs- und Lenkungsausschuß verhandelt.

Ich werde mal – ganz naiv – als Bürger, also dem Finanzier des Fonds, einen Antrag gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes stellen. Und zwar an die „Finanzmarktstabiliesierungsanstalt“ selbst und an das Bundesfinanzministerium.

Meine Frage wird sein, wer per 31.03.2009 wieviel und in welcher Form bekommen hat.

Wenn die Parlamentarier keine Infos bekommen  – wie ist es dann mit dem steuerzahlenden Bürger? Erhält er „erst recht“ keine Infos, wenn schon die Vertreter der Bürger, die Abgeordneten, keine erhalten? Dabei sollte gerade er doch wissen und erfahren dürfen, was mit seinem Geld (480 Milliarden EUR) geschieht. Zumindest nach meiner ganz persönlichen (und naiven) Meinung.

Das Gesetz sieht Ausnahmen von der „Informationsfreiheit“ vor, so daß ich mit einer Ablehung des Antrages rechne.

Den Bescheid, den die Behörde zu erteilen hat, werde ich hier dokumentieren.

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